Ich entwickle mit Ihnen Ihr energetisches Konzept nach GEG (Gebäude-Energie Gesetz), um dessen Vorgabe im Neubau zu erfüllen. Eine Beratung bereits in der frühen Planungsphase eröffnet hier aber auch Möglichkeiten höherwertige Konzepte, als das gesetzlich geforderte Referenzhaus zu gestalten.
Lassen Sie uns beginnen.
Die Bau- und Immobilienwirtschaft ist für einen Großteil der CO2-Emissionen verantwortlich. Nachhaltiges, umweltfreundliches und ökologisches Bauen und Sanieren ist wichtiger denn je.
In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind alle relevanten Fördermaßnahmen von KFW und BAFA zusammengefasst.
• Einzelmaßnahmen
• Gesamtsanierung zum Effizienzhaus
• Erstellung eines Sanierungsfahrplans
• Klimafreundlicher Neubau
Beratung im Fördermitteldschungel ist eine wichtige Energieberater Leistung.
Sie planen die Modernisierung und Sanierung eines Wohngebäudes?
In enger Abstimmung mit Ihnen als Bauherr oder Investor entsteht so ein individuelles Energiekonzept in Form z.B. eines Sanierungsfahrplans, das Einsparpotenzial und Optimierungsmöglichkeit aufzeigt und den Einsatz erneuerbarer Energien hervorhebt.
Ich freue mich sie zu begleiten, um Ihre Sanierungsziele zu realisieren.
Wer ein Gebäude baut, neu vermietet, verkauft, verpachtet oder verleast muss entweder einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis vorlegen.
Frei Wahl zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis bei allen Wohn-und Nichtwohngebäude.
Ausnahme:
Bedarfsausweis: Pflicht bei energetischen unsanierten Gebäuden mit bis zu
4 Wohneinheiten und Bauantrag vor 1. November 1977 und Neubau.
Seit Mai 2014 ausgestellte Ausweise enthalten eine Registriernummer. Diese Nummer beantragen die Ausweisaussteller/innen beim Deutschen Institut für Bautechnik. Die Registriernummer dient den zuständigen Behörden zur stichprobenartigen Kontrolle der Energieausweise. Damit soll die Qualität der Dokumente verbessert werden.